Allgemeine Geschäftsbedingungen — XPONext GbR
Stand: 10. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") ergänzen die jeweils zwischen der XPONext GbR (im Folgenden „Agentur") und dem Kunden individuell geschlossene Leistungsvereinbarung über Leistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative-Engine-Optimierung (GEO), Webseitenerstellung, Google Ads sowie Prozessoptimierung. Sie regeln die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, soweit in der jeweiligen Leistungsvereinbarung keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen wurden.
Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen diesen AGB und der individuellen Leistungsvereinbarung haben die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung Vorrang.
Mit Abschluss der Leistungsvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses an.
1. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der Konzeption, Umsetzung, Automatisierung und Optimierung digitaler Marketing- und Vertriebsprozesse, insbesondere in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative-Engine-Optimierung (GEO), Erstellung und Pflege von Webseiten, Google-Ads-Kampagnenmanagement sowie Prozessoptimierung.
Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen, insbesondere Umfang, Zeitrahmen und Vergütung, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
2. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Website, Quellcode, Design, Texte, Konfigurationen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen zum vereinbarten Nutzungszweck.
Von Dritten lizenzierte Bestandteile (zum Beispiel Templates, Plugins, Stockbilder, Schriften) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters; die Agentur weist den Kunden auf etwaige Lizenzpflichten hin, soweit ihr diese bekannt sind.
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (Name, Logo, Branche) sowie anonymisierte Fallbeispiele zu Marketingzwecken zu verwenden. Konkrete, nicht anonymisierte Fallbeispiele (z. B. mit Zahlen oder Testimonials) verwendet die Agentur nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
3. Pflichten der Agentur
Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien versteht sich als fortlaufende Partnerschaft, in deren Rahmen die Agentur die vereinbarten Leistungen kontinuierlich überwacht, optimiert und weiterentwickelt. Sollte es im Verlauf der Umsetzungs- oder Optimierungsphase zu notwendigen außerplanmäßigen Anpassungen kommen, die den in der Leistungsvereinbarung bestimmten Zeitrahmen beeinflussen, behält sich die Agentur vor, die Frist in Absprache mit dem Kunden angemessen anzupassen. In diesem Fall informiert die Agentur den Kunden rechtzeitig über die Änderungen und die neue Terminplanung.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte und technischen Zugangsdaten (zum Beispiel zu Website, Hosting, Google Ads, Google Analytics, Search Console oder vergleichbaren Systemen) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Bereitstellung dieser Inhalte oder Zugänge können eine Anpassung des Zeitplans erforderlich machen.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (zum Beispiel im Zugriff auf Analyse-, Werbe- oder CRM-Systeme des Kunden), schließen die Parteien hierüber bei Bedarf gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke und nach Weisung des Kunden.
6. Haftung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die ausgeführten Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Agentur den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Agentur und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Leistung getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Kurzzeitige Unterbrechungen der Verfügbarkeit von durch die Agentur betreuten Systemen (z. B. Webseite, Kampagnenkonten) infolge geplanter Wartungsarbeiten (die dem Kunden vorab angekündigt werden) sowie ungeplante Störungen oder Ausfälle von bis zu 24 Stunden stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche des Kunden, sofern die Agentur die Behebung unverzüglich aufnimmt.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm bereitgestellten Inhalte, Texte, Bilder und Daten sowie für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben (zum Beispiel Datenschutzbestimmungen, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte). Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Stand der Technik, kann jedoch insbesondere im Bereich SEO, GEO und Google Ads keine bestimmten Rankings, Platzierungen, Sichtbarkeitswerte oder Werbeergebnisse garantieren, da diese auch von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur (z. B. Algorithmen Dritter) abhängen.
Auch im Bereich der Prozessoptimierung übernimmt die Agentur keine Garantie für einen bestimmten Zeit- oder Effizienzgewinn; der tatsächliche Nutzen hängt unter anderem von der Umsetzung und Nutzung durch den Kunden ab. Eine fachlich-rechtliche Prüfung von Inhalten (zum Beispiel bau- oder vergaberechtliche Bewertung) ist nicht Bestandteil der Leistungen der Agentur.
7. Vertraulichkeit
Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen einschließlich technischer Daten, Geschäftsgeheimnisse, Vertragsinhalte und Preisvereinbarungen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag über die jeweils andere Partei erfahren, nicht Dritten gegenüber zu offenbaren und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (i) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden, (ii) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht oder (iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
8. Kündigung
Der Vertrag gilt ab dem Vertragsbeginn und läuft zunächst bis zum Vertragsende (Erstlaufzeit). Danach verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird die Zusammenarbeit, sofern keine Kündigung erfolgt, zu den hierfür in der jeweiligen Leistungsvereinbarung vorgesehenen Konditionen fortgeführt; diese können von den Konditionen der Erstlaufzeit abweichen (zum Beispiel bei einer reduzierten Vergütung nach Ablauf einer Einführungsphase).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei ihren wesentlichen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (zum Beispiel bei Nichtzahlung der Vergütung).
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann gegen Forderungen der Agentur nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Agentur behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um auf Änderungen der rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen zu reagieren oder Regelungslücken zu schließen, und sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.
Änderungen erfolgen insbesondere dann, wenn (i) die bestehenden Regelungen nicht mehr angemessen sind, (ii) unvollständig werden oder (iii) aus Gründen der IT-Sicherheit, der Weiterentwicklung der angebotenen Dienstleistungen oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind.
Die Agentur wird den Kunden über Änderungen dieser AGB mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die geänderten Bedingungen vor ihrem Inkrafttreten zur Kenntnis zu nehmen.
Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der genannten Frist und setzt die Zusammenarbeit nach Inkrafttreten der Änderungen fort, gelten die geänderten AGB als vereinbart.